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Pfarre Neumarkt im Hausruckkreis
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Inhalt:

Haftungsbestimmungen für Grabbesitzer

Der Benützungsberechtigte (Eigentümer/Besitzer der Grabanlage) hat für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen Zustand der gesamten Grabanlage zu sorgen.

Daraus ergibt sich die Verpflichtung, den Bauzustand der Grabanlage zu überwachen und (in regelmäßigen Abständen) überprüfen zu lassen.
In der ÖNORM B 3113 und in der „Richtlinie für die Überprüfung von Grabanlagen und
Denkmälern“ ist genau geregelt, wie die Kippsicherheitsnachweis-Prüfung zu erfolgen
hat. Die Prüfung ist mit einem geeigneten Prüfgerät nachweislich zu dokumentieren
und von einem Steinmetzbetrieb durchzuführen.

Haftungsbestimmungen für Grabbesitzer

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Pfarre Neumarkt im Hausruckkreis


Kirchengasse 1
4720 Neumarkt im Hausruckkreis
Telefon: 07733/7253
Mobil: 0676/87765693 (Pfarrer)
pfarre.neumarkt.hausruck@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/neumarkt-hausruck

Dienstag: 09:30 - 12:00 Uhr

Helga Haslehner - Pfarrsekretärin

Maria Kampl - Matriken

 

Freitag: 09.30 – 12:00 Uhr

Helga Haslehner - Pfarrsekretärin

Maria Kampl - Friedhofsangelegenheiten

Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
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