Haftungsbestimmungen für Grabbesitzer
Daraus ergibt sich die Verpflichtung, den Bauzustand der Grabanlage zu überwachen und (in regelmäßigen Abständen) überprüfen zu lassen.
In der ÖNORM B 3113 und in der „Richtlinie für die Überprüfung von Grabanlagen und
Denkmälern“ ist genau geregelt, wie die Kippsicherheitsnachweis-Prüfung zu erfolgen
hat. Die Prüfung ist mit einem geeigneten Prüfgerät nachweislich zu dokumentieren
und von einem Steinmetzbetrieb durchzuführen.